Vorsorgeauftrag

 

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung, fortschreitende Altersschwäche: Das alles sind mögliche Ursachen, weshalb jemand praktisch über Nacht nicht mehr für sich selber sorgen kann und fortan auf die Hilfe Dritter angewiesen ist.

 

Für Situationen wie diese gibt es den Vorsorgeauftrag. Mit diesem noch jungen Instrument kann eine handlungsfähige Person festlegen, wer sie vertreten soll, wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wer einen Vorsorgeauftrag erstellt, hält seinen Willen rechtzeitig fest und stellt sicher, dass im Notfall jemand da ist, der sich um seine persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmert.

 

Als Vertreter kann eine nahestehende Vertrauensperson oder die HessLine GmbH als juristische Person bestimmt werden. Der Auftrag wird wirksam, wenn die Person die ihn abgeschlossen hat, urteilsunfähig geworden ist.

 

Wir sind für Sie da - von A bis Z

 

Wer einen Vorsorgeauftrag erstellen möchte, muss verschiedene wichtige Punkte beachten: So muss der Auftrag entweder komplett von Hand geschrieben und unterzeichnet, oder notariell beurkundet werden. Die Aufgaben, die der beauftragten Person übertragen werden sollten, müssen klar umschrieben werden. Je komplexer die Wünsche, desto anspruchsvoller die Erarbeitung des Dokuments. Schritt für Schritt erarbeiten wir gemeinsam Ihren ganz persönlichen Vorsorgeauftrag.
 
Patientenverfügungen sind wichtig. Sie geben Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille auch dann beachtet wird, wenn Sie selber keine Entscheidungen mehr treffen können; zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung.